Nach abgewiesener Fachaufsichtsbeschwerde: Formelle Prüfanregung an den Landesrechnungshof und umfassenden IFG-Antrag eingereicht – Öffentlich kommunizierte Planungsstände von 51 bis rund 170 Millionen Euro – Vergaberechtliche Vorbefassungskonstellation ungeklärt – Verzicht auf Sensitivitätsanalyse trotz eingeräumter 20-Prozent-Kostenunsicherheit
Bremen, 14. April 2026. Im Streit um die geplante Schließung des Klinikums Links der Weser und die Verlagerung medizinischer Leistungen an das Klinikum Bremen-Mitte hat der Bremer Bürger Roman Fabian heute zwei formelle Prüfinstrumente eingereicht: eine Prüfanregung an den Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen gemäß §§ 88 ff. Landeshaushaltsordnung sowie einen umfassenden Antrag auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Die Eingaben richten sich an den Rechnungshof bzw. an die Senatorin für Gesundheit und den Senator für Finanzen. Weiterlesen


