Neu: Prüfanregung an den Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen und Antrag auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG

Nach abgewiesener Fachaufsichtsbeschwerde: Formelle Prüfanregung an den Landesrechnungshof und umfassenden IFG-Antrag eingereicht – Öffentlich kommunizierte Planungsstände von 51 bis rund 170 Millionen Euro – Vergaberechtliche Vorbefassungskonstellation ungeklärt – Verzicht auf Sensitivitätsanalyse trotz eingeräumter 20-Prozent-Kostenunsicherheit

Bremen, 14. April 2026. Im Streit um die geplante Schließung des Klinikums Links der Weser und die Verlagerung medizinischer Leistungen an das Klinikum Bremen-Mitte hat der Bremer Bürger Roman Fabian heute zwei formelle Prüfinstrumente eingereicht: eine Prüfanregung an den Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen gemäß §§ 88 ff. Landeshaushaltsordnung sowie einen umfassenden Antrag auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG). Die Eingaben richten sich an den Rechnungshof bzw. an die Senatorin für Gesundheit und den Senator für Finanzen.

Unmittelbarer Anlass ist die Ablehnung einer zuvor eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde vom 23. Januar 2026. Die gemeinsame Antwort beider Senatsressorts vom 12. März 2026 bestätigte zwar wesentliche tatsächliche Grundlagen – darunter eine im Gutachten eingeräumte Kostenunsicherheit von rund 20 Prozent, das Vorliegen weiterer interner Entscheidungsunterlagen und einen Betrauungsakt vom 15. Februar 2024 –, löste die aufgeworfenen haushalts-, vergabe- und beihilferechtlichen Fragen jedoch nicht auf.

Hintergrund: Über 730 Millionen Euro ohne unabhängige Prüfung

Das Restrukturierungsprojekt der Gesundheit Nord gGmbH umfasst nach Angaben der CDU-Fraktion ein geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen von über 730 Millionen Euro. Allein die dokumentierten Kosten für die Verlagerung medizinischer Leistungen vom Klinikum Links der Weser an das Klinikum Bremen-Mitte haben sich seit dem Senatsbeschluss vom 26. September 2023 erheblich erhöht. Die folgende Tabelle gibt die öffentlich kommunizierten Planungsstände wieder:

Zeitpunkt Quelle Betrag Anmerkung
Juni 2023 Hofrichter-Gutachten 51 Mio. € Verlagerung Herzzentrum; „Grobkosten mit ca. 20 % Ungenauigkeit“
Okt. 2023 DTVP-Vergabe­bekannt­machung ca. 112 Mio. € Geschätzter Brutto-Bauumfang laut Ausschreibung
Okt. 2024 Kostenfortschreibung ca. 148 Mio. € Nach Planungsumstellung (Kompaktbau)
Sep. 2025 GeNo-Pressemitteilung ca. 170 Mio. € Vorentwurfsplanung (ES Bau)
Q1 2026 ausstehend Entwurfsplanung (EW Bau) angekündigt, nicht veröffentlicht

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die genannten Zahlen teils unterschiedliche Projektumfänge abbilden: Die 51 Millionen Euro bezogen sich auf die reine Verlagerung des Herzzentrums, spätere Angaben umfassen erweiterte Baumaßnahmen. Die Prüfanregung betont, dass gerade diese Entwicklung eine vertiefte Überprüfung der ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nahelegt.

Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die diese Kostendynamik abbildet, wurde bislang nicht veröffentlicht. Die bremischen Verwaltungsvorschriften zu § 7 LHO sehen vor, dass bei nicht hinreichend gesicherten Annahmen alternative Berechnungen vorzunehmen und die Auswirkungen geänderter Parameter auf das Ergebnis darzustellen sind. Der Senat erklärte in seiner Antwort, eine solche Analyse sei „nicht notwendig“ gewesen.

Die Prüfanregung: Sieben Komplexe für den Rechnungshof

Die Prüfanregung benennt sieben Komplexe, deren unabhängige Würdigung nach Auffassung des Antragstellers geboten erscheint:

  1. Tragfähigkeit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Erfüllt die verwendete Untersuchung die Anforderungen an Alternativenvergleich, Folgekosten und Dokumentation nach §§ 7, 24 LHO?
  2. Sensitivitäts- und Risikoanalyse: Warum wurde trotz eingeräumter 20-Prozent-Kostenunsicherheit keine Bandbreiten- oder Szenariorechnung vorgelegt – obwohl die Verwaltungsvorschriften zu § 7 LHO dies vorsehen?
  3. Lebenszyklus- und Übergangskosten: Wurden Betriebs-, Instandhaltungs- und Personalrisiken während der Übergangsphase angemessen berücksichtigt?
  4. Vergabedokumentation und Vorbefassung: Das Architekturbüro ash sander.hofrichter erstellte zunächst die Vorstudien und erhielt anschließend den Planungsauftrag für das empfohlene Projekt. Diese Vorbefassungskonstellation ist vergaberechtlich dokumentationspflichtig. Welche Maßnahmen nach § 7 VgV wurden ergriffen?
  5. Honorarfortschreibung (HOAI): Wie entwickelte sich die Honorargrundlage im Zuge der dokumentierten Kostensteigerungen?
  6. Betrauungsakt und EU-Beihilferecht: Enthält der Betrauungsakt vom 15.02.2024 die unionsrechtlich vorgeschriebenen Ex-ante-Parameter und Mechanismen gegen Überkompensation?
  7. Governance und Haushaltsfolgen: Wurde der Aufsichtsrat rechtzeitig über wesentliche Kosten- und Terminänderungen informiert? Welche Folgen ergeben sich für den Landeshaushalt?

Der Rechnungshof entscheidet unabhängig über Gegenstand, Reihenfolge und Tiefe einer etwaigen Prüfung. Die Prüfanregung versteht sich ausdrücklich als Anregung, nicht als Weisung.

Der IFG-Antrag: Welche Unterlagen bisher unter Verschluss sind

Zeitgleich hat Roman Fabian einen umfassenden Antrag auf Informationszugang nach dem BremIFG gestellt. Der Antrag umfasst mehrere Themenkomplexe und zielt auf die Offenlegung der bisher nicht öffentlich zugänglichen Entscheidungsgrundlagen:

die vollständige Langfassung des Hofrichter-Gutachtens einschließlich Anlagen, Berechnungsblätter und Raum- und Funktionsprogramme sowie das interne Restrukturierungskonzept der GeNo;

  • sämtliche Sensitivitäts-, Risiko- und Szenarioanalysen – oder die ausdrückliche Bestätigung, dass solche Analysen nicht erstellt wurden;
  • den vollständigen Betrauungsakt vom 15. Februar 2024 einschließlich Ausgleichsmechanismus und Überkompensationskontrolle;
  • Senatsvorlagen, Aufsichtsratsprotokolle und Beschlussvorlagen zur Restrukturierungsentscheidung;
  • Vergabeunterlagen, Honorarvereinbarungen und die Dokumentation zur vergaberechtlichen Behandlung der Vorbefassung;
  • Unterlagen zu krankenhausplanerischen und rettungsdienstlichen Folgewirkungen.

Für den Fall, dass Teile der Unterlagen unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert werden, beantragt der Antragsteller ausdrücklich Teilauskunft: Zugang zur Methodik, zu relativen Verhältnissen zwischen den Varianten und zu qualitativen Schlussfolgerungen – auch wenn Absolutwerte geschwärzt werden.

Einordnung durch den Antragsteller

„Bei einem öffentlichen Investitionsvorhaben von über 730 Millionen Euro – finanziert mit erheblichen öffentlichen Mitteln und Kreditermächtigungen – hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde“, sagt Roman Fabian. „Die Behördenantwort vom März bestätigt zentrale Fakten, weist die daraus folgenden Fragen aber zurück. Der Rechnungshof ist die letzte unabhängige Prüfinstanz auf Landesebene. Ich vertraue darauf, dass er die aufgeworfenen Punkte würdigt.“

Chronologie

Datum Ereignis
Juni 2023 Hofrichter-Gutachten: Verlagerungskosten 51 Mio. €
26.09.2023 Senatsbeschluss: Schließung des KLdW, Verlagerung an das KBM
Herbst 2023 EU-weite Ausschreibung Objektplanung (DTVP CXP4Y5P61LQ)
15.02.2024 Betrauungsakt der Freien Hansestadt Bremen
2024 Zuschlag Objektplanung an ash sander.hofrichter architekten GmbH
Okt. 2024 Kostenfortschreibung auf ca. 148 Mio. € (Kompaktbau)
Sep. 2025 Vorentwurfsplanung (ES Bau): ca. 170 Mio. €; Fertigstellung auf Nov. 2029 verschoben
23.01.2026 Fachaufsichtsbeschwerde durch Roman Fabian
Feb. 2026 Volksbegehren: ca. 20.000 Unterschriften
12.03.2026 Gemeinsame Antwort beider Senatsressorts: Beschwerde zurückgewiesen
14.04.2026 Einreichung Prüfanregung (Rechnungshof) und IFG-Antrag

Hintergrund

Das Klinikum Links der Weser ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Bremer Süden mit rund 120.000 Menschen im Einzugsgebiet. Es beherbergt das Herzzentrum Bremen, eine der leistungsstärksten kardiologischen Einrichtungen Norddeutschlands. Am Standort ist der Rettungshubschrauber Christoph 6 stationiert, der nach öffentlich verfügbaren Angaben über 1.000 Einsätze pro Jahr absolviert. Die Gesundheit Nord gGmbH, der kommunale Klinikverbund der Stadt Bremen plant die Schließung des Klinikums und die Verlagerung aller medizinischen Leistungen an das innerstädtische Klinikum Bremen-Mitte.

Gegen die Schließung haben sich im Februar 2026 rund 20.000 Bremerinnen und Bremer mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren ausgesprochen. Die Initiative „Rettet das Klinikum Links der Weser“ begleitet den politischen und rechtlichen Prozess seit 2023.

Kontakt für Presseanfragen

Roman Fabian
0172 / 83 71 149
E-Mail: roman.fabian@web.de
Web: www.volksbegehren-ldw.de

Hinweis für Redaktionen: Die vollständigen Texte der Prüfanregung und des IFG-Antrags stehen unter www.volksbegehren-ldw.de zum Download bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Roman Fabian
Betriebsratsvorsitzender

Gesundheit Nord gGmbH, Klinikverbund Bremen
Klinikum Links der Weser
Senator-Weßling-Str. 1
28277 Bremen
Tel.:   +49 (0421) 879-1580
+49 (0421) 879-4870
Fax:   +49 (0421) 879-1692
Handy-Nr.:  +49 172 8371149

Email:  Roman.Fabian@klinikum-bremen-ldw.de
Web:    http://www.klinikum-bremen-ldw.de


Die vollständigen Texte der Prüfanregung und des IFG-Antrags

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