Senat blockt Volksbegehren -Gericht soll Rechtmäßigkeit prüfen

Der Bremer Senat hat am 30. Juni 2026 beschlossen, gegen die Forderungen des Volksbegehrens den Staatsgerichtshof anzurufen. Hintergrund ist das Volksbegehren „Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes auf Erhalt der kommunalen Kliniken im Land Bremen“. Dieses zielt darauf ab, die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gesetzlich zu verpflichten, die bestehenden kommunalen Krankenhäuser zu betreiben und bei Bedarf weitere Krankenhäuser zu errichten oder betreiben zu lassen, wobei den Stadtgemeinden stets Vorrang eingeräumt werden soll. Dieser Schritt vor die Gerichte in den Auseinandersetzungen war von der Bürgerinitiative erwartet worden.

Weitere Information über die Reaktion des Senats hier:

Morgen, 3. Juli 2026, wird die Bürgerinitiative über das weitere Vorgehen beraten.

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