Beschluss des Koalitionsausschusses v. 24.10.2026

Nachtrag zum Bericht von Manfred Steglich: Gesundschrumpfen ohne Genesung – Nach dem Klinikum Links-der-Weser trifft es nun Bremen-Ost (v. 24.10.26)
Nachtrag, 24. Oktober 2026: Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und Linken hat sich am Samstag festgelegt. Ein wirtschaftlicher Betrieb der GeNo sei derzeit nicht gewährleistet. Als Gründe nennt er das Bundesgesetz, gestiegene Kosten für Medizinprodukte und weniger stationäre Behandlungen. Eine Insolvenz wollen die Koalitionspartner abwenden, ein forciertes Sanierungsprogramm halten sie für unumgänglich. Den Vorschlag dafür soll die Gesundheitssenatorin in Abstimmung mit dem Finanzsenator und dem Präsidenten des Senats vorlegen, einschließlich der Frage, wie die Umsetzung kontrolliert wird. Der Opposition bietet die Koalition eine Beteiligung an, mit Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften soll über einen „gemeinsam getragenen Sanierungskurs“ gesprochen werden. Was das heißt, wenn rund 500 Vollzeitstellen wegfallen sollen, werden die Betriebsräte fragen. Vom Klinikum Ost und von der Versorgung in den Stadtteilen ist in dem Beschluss keine Rede. Ob der Senat schon am Dienstag entscheidet, ist damit offen.

Der Beschluss im Wortlaut:

Beschluss des Koalitionsausschuss zur Lage der Gesundheit Nord

  1. Der Koalitionsausschuss von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hat sich am heutigen Samstag, anschließend an die Aufsichtsratssitzung am Freitag mit der Lage der Gesundheit Nord befasst und Vereinbarungen zum Ziel und dem weiteren Verfahren getroffen. Wir leiten Ihnen hiermit den dabei gefassten Beschluss zu:

    1. Der Koalitionsausschuss stellt fest, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der GeNo unter den verschärften Bedingungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes,  Kostensteigerungen bei Medizinprodukten und einem Rückgang der stationären Behandlungen derzeit nicht gewährleistet ist

  2. 2. Die Koalitionspartner stimmen in dem Ziel überein, eine Insolvenz der GeNo abwenden zu wollen. Zur Absicherung der kommunalen Kliniken und der Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Gesundheitsversorgung ist ein forciertes Sanierungsprogramm daher unumgänglich.
  3. 3. Der Koalitionsausschuss beauftragt die Gesundheitssenatorin in Abstimmung mit dem Finanzsenator und dem Präsidenten des Senats kurzfristig einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Sanierung weiterverfolgt und finanziert werden soll. Der Vorschlag soll auch darstellen, wie die Umsetzung der Sanierung sichergestellt und kontrolliert werden soll.
  4. 4. Vor einer konkreten Beschlussfassung zur Sanierung, Liquiditätssicherung oder Insolvenzanmeldung berät der Koalitionsausschuss bei Bedarf erneut. Der Senat wird auf dieser Grundlage die Gremien befassen. Ggf. sind dafür Sondersitzungen der relevanten Gremien notwendig.
  5. 5. Die Koalitionsparteien bieten der Opposition eine Beteiligung am Sanierungsprozess an, um eine möglichst breite Unterstützung und langfristige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.
  6. 6. Der Koalitionsausschuss bittet die Gesundheitssenatorin Gespräche mit den Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften über einen gemeinsam getragenen Sanierungskurs zu führen.

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